AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Segelschule Weber

§ 1 Anmeldung!
Durch seine Unterschrift erklärt der Anmeldende, an dem durch Ankreuzen ausgesuchten Kurs teilzunehmen. Die Anmeldung gilt jeweils nur für einen Kurs, der durch das Datum des Kursbeginns bezeichnet wird und ist nicht übertragbar. Wir senden Ihnen umgehend eine Anmeldebstätigung sowie Ihre Rechnung zu.
§ 2 Gesundheit
Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, das er physisch und psychisch gesund ist, die Bedingungen des Freischwimmerzeugnisses erfüllt und an keiner ansteckenden Krankheit leidet.
§ 3 Ausbildungsvertrag
Wird die Anmeldung nicht innerhalb von 10 Tagen von der Yachtsportschule schriftlich abgelehnt, ist zwischen dem Anmeldenden und der Yachtsportschule ein Ausbildungsvertrag zustande gekommen, der nach Art und Beginn näher bezeichnet ist. Aus diesem Vertrag haften beide Seiten für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen. 
§ 4 Ersatzansprüche
Sollte ein Kurs, den die Yachtsportschule zu vertreten hat, nicht abgehalten werden können, so ist die gezahlte Kursgebühr zurückzuerstatten. Einen angebotenen Ersatzkurs muss der Anmeldende nicht annehmen. Bei einem bereits begonnenen Kurs wird die entrichtete Kursgebühr entsprechend der ausstehenden Unterrichtsstunden anteilig erstattet. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.
§ 5 Anmelde- und Kursgebühr
Die Anmeldegebühr zur Reservierung des Kursplatzes besteht aus einer Anzahlung der Kursgebühr in Höhe von 50 Euro. Diese ist sofort fällig. Die restliche Kursgebühr muss spätestens bis zum 1. Kurstag  gezahlt oder auf das Konto der Yachtsportschule Michael Weber überwiesen worden sein.
Der Kursteilnehmer bleibt zur Zahlung der Kursgebühr auch dann verpflichtet, wenn er nicht am Kurs teilnehmen kann oder diesen vor der Prüfung abbricht, es sei denn, die Yachtsportschule träfe hieran ein Verschulden.
Eine (auch teilweise) entrichtete Kursgebühr wird vor Kursbeginn abzügl. einer Bearbeitungsgebühr von 50 Euro erstattet, wenn der Kursteilnehmer keinen anderen Kurs wünscht und einen Ersatzteilnehmer benennt, der den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten übernimmt.
§ 6 Prüfungstermine
Der Kursteilnehmer ist in der Wahl der Prüfungstermine, die die Yachtsportschule für den entsprechenden Kurs vorschlägt, frei. Einer der vorgeschlagenen Termine muss jedoch gewählt werden. In begründeten Fällen kann ein zusätzlicher Ausweichtermin genannt werden. Sie müssen jedoch vor dem letzten vorgeschlagenen Prüfungstermin liegen.
§ 7 Vorprüfung
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, an einer internen Vorprüfung teilzunehmen, auf der die Prüfungseignung getestet wird. Die Yachtsportschule kann bei Nichtbestehen dieser Vorprüfung den Kursteilnehmer von der offiziellen Prüfung zurückstellen, bis durch erneutes Praxistraining die Vorprüfung erfolgreich durchgeführt wird.
§ 8 Gültigkeit, Vertragslaufzeit
Die im Block gezahlten Übungsstunden haben ab Beginn der ersten Ausbildungsstunde ein Jahr Gültigkeit.
§ 9 elektronische Buchungssystem, Stornofristen
Die vereinbarten A§ 9usbildungsstunden müssen spätestens 7 Tage vor dem gebuchten Termin im elektronischen Buchungssystem (Internet) abgesagt werden.
§ 10 Prüfungsfahrten, Prüfungsgebühr
Die Entgelte der Prüfungsfahrten mit dem Segel- und Motorboot sind in den Kursen 1 - 6 einmalig enthalten. Die Prüfungsgebühr an die Prüfungskommission trägt der Teilnehmer.
§ 11 Absage von Kursen
Die Segelschule behält sich vor, Kurse oder Unterrichtsstunden auf Grund der Wetterlage (Starkwind, Flaute, Starkregen mit Gewittergefahr) mangelnder Auslastung (unter 6 Teilnehmern) oder staatlicher Verordnungen abzusagen. In diesem Fall wird umgehend ein Ersatztermin gestellt. 
§ 12 Prüfungsabsage
Versäumt ein Teilnehmer die Prüfung oder wird die Prüfung verspätet (innerhalb 7 Tage vor Prüfungstermin) abgesagt, entsteht erneut die Bearbeitungsgebühr zur Anmeldung und Durchführung der Prüfung in Höhe von 30 € (Segelprüfung) bzw. 50 € (Motorbootprüfung). Das Gleiche gilt, wenn durch fehlende oder unvollständige Prüfungs-Unterlagen der Teilnehmer von der Prüfungskommission nicht zugelassen wird.
§ 13 Haftung
Die Segelschule haftet nicht für Unterbrechungen der Ausbildung und Prüfungsabnahme, die nicht durch sie zu vertreten bzw. verursacht worden sind.
§ 14 Versicherung
Der Kursteilnehmer ist durch die Yachtsportschule haftpflichtversichert. Schäden, die an den Schulungsbooten grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Kursteilnehmer verursacht werden, sind von diesem zu ersetzen.
Die Teilnahme an der Praxisausbildung erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden an Gesundheit und Eigentum haftet die Yachtsportschule nicht. Wir empfehlen allen Kursteilnehmern den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
§ 15 Datenspeicherung
Im Rahmen unserer EDV speichern wir Ihre personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. 
§ 16 Preisliste
Kursgebühr laut am Tage der Anmeldung gültiger, in den Büroräumen ausliegender Preisliste.
Alle Praxisstunden werden mit zwei Schülern pro Boot / Stunde durchgeführt